Eine echte Abfindung wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes muss von Zahlungen für bereits erbrachte Arbeit, Urlaubsabgeltung oder anderen Ansprüchen unterschieden werden. Nur nach dieser Prüfung darf die passende Lohnart verwendet werden.
Steuerliche Behandlung, möglicher Progressionsausgleich und der Abrechnungszeitpunkt sind einzelfallabhängig.


