Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Jobtickets hängt von der konkreten Gestaltung ab. Entscheidend ist insbesondere, ob die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder durch Entgeltumwandlung gewährt wird.

Verwenden Sie nur eine Lohnart, deren Steuer- und Sozialversicherungseigenschaften zum geprüften Sachverhalt passen.