• U1: Umlage für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit; die Teilnahme hängt grundsätzlich von der Betriebsgröße ab.
  • U2: Umlage für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft.
  • U3: Insolvenzgeldumlage.

Die konkrete Umlagepflicht und die anzuwendenden Sätze werden nach den aktuellen gesetzlichen und krankenkassenbezogenen Vorgaben beurteilt.