Als Midijob wird eine Beschäftigung im jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsbereich bezeichnet. Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden nach einer besonderen Formel reduziert berechnet; der Arbeitgeberanteil folgt eigenen Regeln.

Da sich die Entgeltgrenzen ändern können, sollten die aktuellen gesetzlichen Werte beziehungsweise die aktuellen Lexware-Abrechnungsdaten verwendet werden.