Ein Minijobber kann grundsätzlich beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Der Arbeitgeber dokumentiert und berücksichtigt den Antrag in der Abrechnung und im Meldeverfahren.
Beginn, Bindungswirkung und Sonderfälle sollten anhand der aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben geprüft werden.


