Nach einer Heirat werden Ehegatten im ELStAM-Verfahren grundsätzlich zunächst der Kombination IV/IV zugeordnet. Eine andere zulässige Kombination beziehungsweise das Faktorverfahren muss gegenüber der Finanzverwaltung beantragt werden.
Für die Abrechnung sind die elektronisch bereitgestellten ELStAM maßgeblich; Änderungen werden über das ELStAM-Verfahren abgerufen.


