Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nach dem Zu- und Abflussprinzip gegenübergestellt. Der Überschuss ist der steuerliche Gewinn.
Ob ein Unternehmen die EÜR verwenden darf oder bilanzieren muss, ist eine steuerrechtliche Frage.


