Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer grundsätzlich für den Voranmeldungszeitraum berücksichtigt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Bei der Istversteuerung wird sie grundsätzlich erst bei Zahlungseingang berücksichtigt.

Die Istversteuerung ist an gesetzliche Voraussetzungen und gegebenenfalls eine Genehmigung des Finanzamts gebunden.