- Aktivieren Sie in den Firmenangaben die Option zur Berücksichtigung des Nullsteuersatzes gemäß § 12 Abs. 3 UStG.
- Hinterlegen Sie unter „Verwaltung → Nullsteuersatz Konten“ das mit Ihrem Steuerberater abgestimmte Erlöskonto.
- Starten Sie das Programm nach der Einrichtung neu.
- Aktivieren Sie bei der Auftragserfassung „Nullsteuersatz anwenden (Photovoltaik)“.
Abschlags- und Sammelrechnungen können grundsätzlich mit dem Nullsteuersatz verarbeitet werden. Abovorlagen können dagegen nicht unmittelbar als Nullsteuerauftrag ausgeführt werden; der erzeugte Beleg muss entsprechend überarbeitet werden.


