Verwenden Sie die für die betreffende Auftragsart vorgesehene Storno- oder Korrekturfunktion. Löschen Sie steuerlich oder buchhalterisch relevante Belege nicht ersatzweise.
Zertifizierter Lexware Gold-Partner mit über 30 Jahren Erfahrung
Verwenden Sie die für die betreffende Auftragsart vorgesehene Storno- oder Korrekturfunktion. Löschen Sie steuerlich oder buchhalterisch relevante Belege nicht ersatzweise.