Der steuerliche Betriebsvermögensvergleich ist ein Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Öffnen Sie die E-Bilanz-Zentrale und prüfen Sie dort die aus der Buchhaltung übernommenen Werte. Erforderliche Ergänzungen und Zuordnungen nehmen Sie innerhalb der E-Bilanz-Zentrale vor.
Da die korrekte steuerliche Zuordnung vom Einzelfall abhängt, sollten fachliche Zweifelsfragen mit dem Steuerberater geklärt werden.


