Lexware Buchhaltung pro und premium unterstützen folgende Kontenrahmen:
- SKR 03, auch in den Spezialversionen für Ärzte, Zahnärzte sowie Hotel- und Gaststätten
- SKR 04, auch in den Spezialversionen für Ärzte, Zahnärzte sowie Hotel- und Gaststätten
- SKR 42 für Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen, beispielsweise gUG und gGmbH
- SKR 45 nach der Pflege-Buchführungsverordnung
Für Vereine gilt beim Wechsel vom früheren SKR 49 zum SKR 42:
Die Buchhaltungsjahre bis einschließlich 2024 müssen noch mit dem SKR 49 geführt werden. Legen Sie dafür einen Mandanten mit dem ersten Buchungsjahr 2023 und dem SKR 49 an.
Ab dem Buchungsjahr 2025 verwenden Sie den SKR 42. Da der Kontenrahmen eines bestehenden Mandanten nicht einfach gewechselt werden kann, müssen Sie dafür einen neuen Mandanten anlegen.
Zur eindeutigen Unterscheidung ergänzen Sie beim bisherigen Mandanten am Ende der Bezeichnung „bis 2024“, beispielsweise:
Musterverein bis 2024– Buchhaltung 2023 und 2024 mit SKR 49Musterverein– Buchhaltung ab 2025 mit SKR 42
So bleiben die Buchhaltungsdaten beider Zeiträume sauber voneinander getrennt.


