Eine Rechnungskorrektur wird verwendet, um eine bereits ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise zu berichtigen. Der umgangssprachliche Begriff „Gutschrift“ wird hierfür häufig verwendet, ist aber steuerlich missverständlich.

Eine umsatzsteuerliche Gutschrift ist ein besonderes Abrechnungsverfahren: Der Leistungsempfänger stellt die Rechnung für die Leistung des Lieferanten aus.