Bei regelbesteuerten Unternehmen werden Umsatzsteuer und Vorsteuer grundsätzlich nicht als Aufwand oder Ertrag behandelt. Sie werden gegenüber dem Finanzamt verrechnet und erscheinen deshalb nicht wie normale Kosten oder Erlöse in der BWA.

Für Sonderfälle und die korrekte steuerliche Behandlung ist eine fachliche Prüfung erforderlich.