Ja. Die Software darf auf mehr Rechnern installiert sein, als gleichzeitige Datenbankzugriffe lizenziert wurden. Entscheidend ist der gleichzeitige Zugriff. Beispielsweise können zwei Teilzeitkräfte das Programm auf zwei Rechnern installiert haben und denselben Zugriff nacheinander nutzen – eine Person vormittags und die andere nachmittags.