Nachweisgesetz

Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1. August 2022 in Kraft und bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen mit sich. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union verabschiedet.

Im Folgenden werden einige der wichtigsten Änderungen des Nachweisgesetzes und anderer Gesetze erläutert, die von großer Bedeutung für die Praxis sind:

Ausweitung des Anwendungsbereichs

Das Nachweisgesetz gilt nunmehr auch für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden. Zudem müssen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nunmehr auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ausstellen.

Erweiterung der Dokumentationspflichten

Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Verschärfte Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz können Arbeitgeber nunmehr mit höheren Strafen belegt werden. So drohen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Verlängerung der Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Nachweisgesetz wurde von sechs auf bis zu drei Jahre verlängert. Arbeitnehmer haben somit mehr Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Das neue Nachweisgesetz bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen mit sich, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind. Arbeitgeber sollten sich über die neuen Regelungen informieren und sicherstellen, dass sie alle Dokumentationspflichten erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche aus dem Nachweisgesetz im Auge behalten und gegebenenfalls rechtzeitig geltend machen.

Insgesamt ist das neue Nachweisgesetz eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer und zur Verbesserung der Transparenz und Vorhersehbarkeit von Arbeitsbedingungen.

Weitere Details können Sie hier nachlesen:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/weitreichende-aenderungen-am-nachweisgesetz_76_569140.html