Energiepreis-Pauschale

Energiepreis-Pauschale (EPP): Steuervergünstigung für Arbeitnehmer

Die Energiepreis-Pauschale ist eine Steuervergünstigung, die im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 eingeführt wurde. Mit dieser neuen Regelung können unbe­schränkt Steuerpflichtige ihre Energiekosten senken. Arbeitnehmer, die im Veranlagungszeitraum Einkünfte aus §§ 13, 15, 18 oder 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielen, haben Anspruch auf die 300 EUR.

Um Arbeitgebern bei der Vorfinanzierung und Abrechnung der Energiepreis-Pauschale zu unterstützen, hat Lexware Lohn+Gehalt ein aktuelles Update veröffentlicht. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, muss der Arbeitgeber die Pauschale an den Arbeitnehmer auszahlen und sie wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die Energiepreis-Pauschale korrekt abrechnen, bieten wir ein Schulungs-Video an. Das Video zeigt, wie Arbeitgeber die Anzahl der anspruchsberechtigten Mitarbeiter ermitteln und die Pauschale korrekt abrechnen können.