Sind Sie Kleinunternehmer und nutzen die Kleinunternehmerregelung? Dann sollten Sie sich auf Änderungen ab 2025 einstellen. Die Regelungen ändern sich, und es wird wichtig, die neuen Vorgaben zu kennen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige – von der aktuellen Gesetzeslage bis zu den Änderungen und wie Sie diese in Ihrer Lexware-Software umsetzen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im deutschen Steuerrecht. Sie erlaubt Unternehmen, ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu arbeiten, wenn sie bestimmte Umsatzgrenzen einhalten. Geregelt ist das Ganze im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). So sparen Sie sich den Aufwand der Umsatzsteuer-Abrechnung und können sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Aktuell gelten folgende Umsatzgrenzen:
- Im vergangenen Jahr maximal 22.000 Euro Umsatz.
- Im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 50.000 Euro Umsatz.
Ab 2025 ändern sich diese Grenzen:
- Rückblickend: 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr.
- Prognose: 30.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr.
Damit bleibt die Kleinunternehmerregelung attraktiv für viele kleinere Unternehmen.
Was ändert sich ab 2025?
Bisher mussten Sie erst im folgenden Kalenderjahr zur Regelbesteuerung wechseln, wenn Sie die Umsatzgrenze überschritten haben. Ab 2025 gilt: Sobald Sie die Grenze überschreiten, müssen Sie sofort umstellen.
Das bedeutet: Sobald Sie eine Rechnung schreiben, die die Grenze sprengt, müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen. Für viele Unternehmer ist das eine große Umstellung.
Fragen Sie sich jetzt: „Was bedeutet das für mich?“ Keine Sorge, wir erklären, wie Sie das in Ihrer Buchhaltung umsetzen können.
Welche Fallstricke gibt es?
Die Regelung klingt einfach, aber es gibt Stolpersteine. Ein besonders wichtiger Punkt:
Die Aufteilung eines Unternehmens, um mehrmals von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, ist nicht erlaubt. Das Finanzamt sieht das als missbräuchlich an.
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 2018 entschieden. Versuchen Sie also nicht, die Grenzen zu umgehen. Es könnte teuer werden, denn Sie haften für die rechtswidrig nicht ausgewiesene Umsatzsteuer.
So setzen Sie die Kleinunternehmerregelung in Lexware um
Nutzen Sie Lexware-Software? Dann haben wir gute Nachrichten: Mit wenigen Klicks können Sie die Kleinunternehmerregelung korrekt einrichten. Hier erklären wir, wie Sie das machen.
Lexware Buchhaltung / -plus / -pro / -premium
- Firma anlegen: Installieren Sie die Firma mit Gewinnermittlungsart EÜR oder Bilanz und als steuerpflichtig.
- Erlöskonten anpassen: Hinterlegen Sie in den steuerfreien Erlöskonten die Position 239 für die Umsatzsteuererklärung.
- Option aktivieren: Entfernen Sie das Häkchen bei „steuerpflichtig“ und aktivieren Sie die Kleinunternehmerregelung.
Nach diesen Schritten ist Ihre Buchhaltung korrekt eingerichtet.
Lexware Faktura + Auftrag / -plus
- Steuerpflicht deaktivieren: Unter Bearbeiten > Firma > Optionen deaktivieren Sie die Umsatzsteuerpflicht.
- Erlöskonten hinterlegen: Wählen Sie ein steuerfreies Erlöskonto, z. B. Konto 8195/4185 im SKR 03/04.
- Kundendaten anpassen: Entfernen Sie im Kundenstamm das Häkchen bei „steuerbare Umsätze“.
- Hinweis einfügen: Ältere Programmversionen benötigen einen Hinweis wie: „Der Gesamtbetrag ist gemäß § 19 UStG steuerfrei.“
Lexware Warenwirtschaft pro / -premium / Handwerk premium
- Steuerpflicht deaktivieren: Gehen Sie zu Bearbeiten > Firmenangaben > Finanzamt Umsatzsteuer und deaktivieren Sie das Häkchen.
- Erlöskonten einstellen: Hinterlegen Sie ein steuerfreies Erlöskonto wie 8195/4185.
- Hinweis hinzufügen: Fügen Sie den Satz „Der Gesamtbetrag ist gemäß § 19 UStG steuerfrei.“ in die Auftragsnachbemerkung ein.
Warum ist die richtige Einstellung so wichtig?
Falsche Angaben können teuer werden. Wenn Sie die Umsatzsteuer falsch abrechnen oder die Kleinunternehmerregelung fehlerhaft anwenden, drohen Nachzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt.
Die gute Nachricht: Mit Lexware und den richtigen Einstellungen vermeiden Sie diese Probleme.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
1. Muss ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Nein. Sie können beim Finanzamt erklären, dass Sie darauf verzichten. Diese Entscheidung bindet Sie aber für fünf Jahre.
2. Was passiert, wenn ich die Grenze nur knapp überschreite?
Ab 2025 müssen Sie sofort umstellen, selbst bei einer kleinen Überschreitung.
3. Kann ich die Regelung bei mehreren Unternehmen nutzen?
Nein. Das gilt als missbräuchlich. Halten Sie sich an die Vorgaben, um Probleme zu vermeiden.
Unser Tipp: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Die Änderungen ab 2025 machen die Kleinunternehmerregelung komplizierter. Informieren Sie sich regelmäßig und passen Sie Ihre Buchhaltung an.
Mit LexSHOP.org haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Lexware-Software optimal einzustellen und Ihre Buchhaltung rechtssicher zu führen.