Was Sie über die Änderungen ab 2025 wissen müssen
Sie haben eine Abfindung erhalten und möchten Steuern sparen? Mit der sogenannten Fünftelregelung lässt sich der steuerliche Druck auf Abfindungen mindern. Doch ab 2025 kommen einige Änderungen, die Sie kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Fünftelregelung, die bevorstehenden Neuerungen und wie Sie Ihre Steuerersparnisse sichern können.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist ein Steuerverfahren, das Ihnen ermöglicht, außerordentliche Einkünfte – wie eine Abfindung – günstiger zu versteuern. Eine Abfindung gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn und erhöht somit Ihr Jahreseinkommen. Die Fünftelregelung verteilt diese Zahlung jedoch auf fünf Jahre, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Finanzamt rechnet ein Fünftel der Abfindung zu Ihrem Einkommen hinzu und berechnet die Steuer auf diese Summe. Dieser Betrag wird dann mit fünf multipliziert und ergibt die Steuerlast für Ihre gesamte Abfindung.
Änderungen ab 2025: Das müssen Sie wissen
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung entschieden, die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Jahr 2025 zu streichen. Das bedeutet, dass Arbeitgebende die Fünftelregelung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr direkt bei der Auszahlung Ihrer Abfindung anwenden können. Die Umstellung ist vor allem eine Entlastung für Arbeitgeber, die sich bislang mit der komplizierten Berechnung der Steuerersparnisse konfrontiert sahen.
Wichtig für Sie als Arbeitnehmende: Die Fünftelregelung wird nicht abgeschafft, sondern kann nur noch rückwirkend durch die Abgabe einer Steuererklärung in Anspruch genommen werden.
Abfindung versteuern ab 2025: Wie funktioniert es?
Ab 2025 wird Ihre Abfindung zunächst vollständig als Arbeitslohn im Monat der Auszahlung versteuert. Das heißt, Ihre Steuerlast steigt zunächst deutlich. Wenn Sie jedoch eine Steuererklärung abgeben, können Sie die Fünftelregelung rückwirkend geltend machen und einen Teil der bereits gezahlten Steuern zurückbekommen.
Es ist also unerlässlich, dass Sie ab 2025 aktiv werden und Ihre Steuererklärung abgeben, um die Vorteile der Fünftelregelung zu nutzen. Der Steuervorteil kommt dann zwar nicht direkt, aber nachträglich in Form einer Steuererstattung. Sie profitieren dadurch zwar später, aber dennoch von einer geringeren Steuerbelastung.
Beispielrechnung: Abfindung mit und ohne Fünftelregelung
Um die Vorteile der Fünftelregelung zu veranschaulichen, schauen wir uns ein Beispiel an. Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro erhält 2024 eine Abfindung von 20.000 Euro. Ohne Fünftelregelung müsste er die volle Abfindung als Einkommen versteuern, was eine erhebliche Steuerlast mit sich bringt.
Mit der Fünftelregelung sieht die Rechnung jedoch anders aus: Ein Fünftel der Abfindung – also 4.000 Euro – wird zum Jahreseinkommen hinzugerechnet, was eine geringere Steuerprogression zur Folge hat. Am Ende zahlt der Arbeitnehmer deutlich weniger Steuern auf seine Abfindung, da die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt wird.
Steuererklärung: Ihr Schlüssel zur Steuerersparnis
Wenn Sie 2025 oder später eine Abfindung erhalten, sollten Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben, um die Fünftelregelung nutzen zu können. Die Abfindung wird bei der Auszahlung zunächst voll versteuert, aber mit der Steuererklärung können Sie eine rückwirkende Korrektur erreichen. Dies ist der einzige Weg, um den Steuervorteil nach dem neuen Gesetz weiterhin zu nutzen.
Viele Arbeitnehmende lassen sich von der Steuererklärung abschrecken, dabei kann diese in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuererstattung führen. Insbesondere wenn Sie eine Abfindung erhalten haben, lohnt sich der Aufwand. Mit der richtigen Software – wie zum Beispiel TAXMAN – können Sie die Steuererklärung schnell und unkompliziert erledigen.
So nutzen Sie die Vorteile der Fünftelregelung 2025 für Abfindungen optimal
Auch wenn die Fünftelregelung ab 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet wird, bleibt sie weiterhin ein effektives Mittel, um Ihre Steuerlast zu senken. Beachten Sie diese Punkte, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen:
- Abgabe einer Steuererklärung: Um die Fünftelregelung geltend zu machen, müssen Sie ab 2025 zwingend eine Steuererklärung einreichen.
- Frühzeitige Planung: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Steuerlast Ihrer Abfindung und planen Sie Ihre Finanzen entsprechend.
- Verwendung von Steuer-Software: Nutzen Sie Software wie TAXMAN, um Ihre Steuererklärung schnell und korrekt zu erstellen.
- Beratung durch Experten: Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch von einem Steuerberater unterstützen lassen. Dies ist besonders bei größeren Abfindungen sinnvoll.
Steuerersparnis sichern – auch nach den Änderungen ab 2025
Die Fünftelregelung bleibt auch nach 2025 ein wirksames Mittel, um Steuern auf Abfindungen zu sparen. Der Unterschied: Sie müssen künftig selbst aktiv werden und die Steuererklärung nutzen, um den Steuervorteil nachträglich zu erhalten. Arbeitgeber müssen die Fünftelregelung ab 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwenden, was bedeutet, dass die Steuerersparnis erst mit der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um auch in Zukunft von den Vorteilen der Fünftelregelung zu profitieren. Mit den richtigen Tools wie TAXMAN von Lexware gelingt Ihre Steuererklärung im Handumdrehen. So sparen Sie Steuern und behalten Ihre Finanzen im Griff.
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