Produktbild Lexware TAXMAN PrivatkundenDie Steuererklärung 2023 steht an, und für viele Eltern gibt es dabei eine entscheidende Neuerung: Die Angabe der Steuer-ID des Kindes in der Anlage Kind ist nun verpflichtend. Diese Änderung sorgt bei vielen für Unsicherheit und Fragen. Was genau bedeutet das für Sie als Eltern, und wie können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile für Ihr Kind ausschöpfen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die Steuer-ID in der Anlage Kind, warum sie notwendig ist und wie Sie auch in schwierigen Situationen richtig vorgehen.

Was ist die Anlage Kind?

Die Anlage Kind ist ein fester Bestandteil der Steuererklärung für alle Eltern, die Kinderfreibeträge oder Kinderbetreuungskosten geltend machen möchten. In dieser Anlage geben Sie wichtige Informationen zu Ihren Kindern an, die das Finanzamt benötigt, um die steuerlichen Freibeträge zu berechnen. Dazu gehören unter anderem das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie Freibeträge für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. All diese Posten tragen dazu bei, dass Sie als Eltern steuerlich entlastet werden.

Neu ab 2023: Steuer-ID des Kindes ist Pflicht

Mit der Steuererklärung 2023 gibt es eine entscheidende Neuerung: Die Angabe der inländischen Steuer-ID des Kindes in der Anlage Kind ist jetzt verpflichtend. Diese Änderung sorgt bei vielen Eltern für Verwirrung und Unverständnis, insbesondere wenn es um die Frage geht, warum diese Angabe plötzlich so wichtig ist.

Warum ist die Steuer-ID so wichtig?

Die Steuer-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem in Deutschland gemeldeten Bürger zugewiesen wird – also auch Ihrem Kind. Das Finanzamt nutzt diese Nummer, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Freibeträge korrekt dem jeweiligen Kind zugeordnet werden. Ohne diese ID ist es dem Finanzamt nicht möglich, die steuerlichen Vorteile für Ihr Kind zu berücksichtigen. Die Steuer-ID hilft somit, Doppelvergünstigungen zu vermeiden und die Steuererklärung effizienter zu bearbeiten.

Herausforderungen in der Praxis

Besonders in Trennungsfällen hat sich gezeigt, dass nicht jeder Elternteil die Steuer-ID des Kindes kennt. Wenn Eltern getrennt leben, kann es schwierig sein, alle erforderlichen Daten für die Steuererklärung zu beschaffen. Das hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt, da ohne die Steuer-ID die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nicht möglich war.

Die gute Nachricht: Kulanz bei fehlender Steuer-ID

Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen und Probleme, die in der Praxis aufgetreten sind, hat die Finanzverwaltung nun reagiert. Bis auf Weiteres wird die fehlende Steuer-ID des Kindes nicht beanstandet, und die elektronische Übermittlung der Steuererklärung wird weiterhin ermöglicht. Diese Regelung gilt seit Ende Juli 2023 und sorgt für eine erhebliche Erleichterung, besonders für Eltern in Trennungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

Was Sie tun können, wenn die Steuer-ID fehlt

Auch wenn die Finanzverwaltung aktuell kulant ist, sollten Sie sich bemühen, die Steuer-ID Ihres Kindes rechtzeitig zu beschaffen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um die Steuer-ID zu erhalten:

  1. Kontaktieren Sie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Wenn Sie die Steuer-ID Ihres Kindes nicht kennen, können Sie diese beim BZSt erfragen. Dies ist auch online möglich und in der Regel innerhalb weniger Wochen erledigt.
  2. Sprechen Sie mit dem anderen Elternteil: In vielen Fällen hilft ein offenes Gespräch mit dem Ex-Partner, um die benötigte Steuer-ID zu erhalten.
  3. Überprüfen Sie alte Dokumente: Die Steuer-ID wurde Ihnen vermutlich schon einmal mitgeteilt, z. B. nach der Geburt des Kindes. Ein Blick in Ihre Unterlagen kann hilfreich sein.

Wie wird die Anlage Kind richtig ausgefüllt?

Das Ausfüllen der Anlage Kind mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber mit ein wenig Vorbereitung ist es gut machbar. Hier eine kurze Anleitung:

  1. Grundangaben zum Kind: Tragen Sie in die Anlage Kind alle relevanten Informationen zu Ihrem Kind ein. Dazu gehören Name, Geburtsdatum und die Steuer-ID des Kindes.
  2. Kindschaftsverhältnis angeben: Hier geben Sie an, in welchem Verhältnis Sie zu dem Kind stehen, z. B. leibliches Kind, Pflegekind oder Adoptivkind.
  3. Kinderfreibeträge beantragen: Wenn Sie den Kinderfreibetrag beantragen möchten, müssen Sie dies ebenfalls in der Anlage Kind angeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung separat ausgewiesen wird.
  4. Kinderbetreuungskosten eintragen: Wenn Sie Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen wollen, müssen diese ebenfalls in der Anlage Kind eingetragen werden. Das können z. B. Ausgaben für den Kindergarten oder eine Tagesmutter sein.

Wichtige Hinweise für getrennt lebende Eltern

Für Eltern, die getrennt leben, gibt es bei der Anlage Kind einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Sie und Ihr Ex-Partner sich entscheiden, die Steuererklärung getrennt zu machen (Einzelveranlagung), wird der Kinderfreibetrag in der Regel hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Das gilt auch für andere steuerliche Vergünstigungen, die das Kind betreffen. Sollte nur ein Elternteil die Steuererklärung abgeben, kann es sinnvoll sein, eine entsprechende Bescheinigung vom anderen Elternteil beizufügen, um die volle Höhe der Freibeträge zu nutzen.

Steuerliche Berücksichtigung des Kindes – Wann und wie?

Ob Ihr Kind steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist das Kindschaftsverhältnis sowie das Alter des Kindes. In der Regel können Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr steuerlich berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen, z. B. bei Ausbildung oder Studium, kann dies sogar bis zum 25. Lebensjahr möglich sein.

Fazit: Die Steuer-ID des Kindes als Schlüssel zur steuerlichen Entlastung

Die Einführung der verpflichtenden Angabe der Steuer-ID in der Anlage Kind mag auf den ersten Blick kompliziert und unnötig erscheinen, doch sie dient letztlich dazu, den Prozess der Steuererklärung zu vereinfachen und steuerliche Vergünstigungen gezielt dem Kind zuzuordnen. Auch wenn es momentan eine gewisse Kulanz bei der fehlenden Steuer-ID gibt, sollten Eltern bemüht sein, diese rechtzeitig zu beschaffen.

Durch das richtige Ausfüllen der Anlage Kind und die sorgfältige Angabe aller relevanten Daten können Sie sicherstellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile für Ihr Kind nutzen und so Ihre Steuerlast spürbar senken.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung bequem mit dem Lexware Programm TAXMAN auszufüllen.