FAQ – Fragen und Antworten zu

Lexware Lohn+Gehalt

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Lohn- und Gehaltsabrechnung: Abrechnungsläufe, Lohnarten, gesetzliche Meldungen und mehr.

Sollten Sie dennoch nicht fündig werden, stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung – nehmen Sie einfach für eine individuelle Beratung Kontakt mit uns auf.

Allgemeine Fragen zu Lexware Lohn+Gehalt

Lexware Lohn + Gehalt eignet sich ideal für kleine bis mittlere Unternehmen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen eigenständig, effizient und rechtssicher durchführen möchten. Für bis zu 50 Mitarbeiter wird die Standard- bzw. Plus-Version empfohlen; für bis zu 200 Mitarbeiter die Pro- bzw. Premium-Version.

Ja – Lexware erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Die Software unterstützt u. a. ELStAM, DEÜV, Sozialversicherungsmeldungen, UV-Jahresmeldungen und elektronische Lohnsteuerbescheinigungen per ELSTER.

Ja – alle relevanten Lohnsteuertabellen, Beitragsbemessungsgrenzen und Sozialversicherungswerte werden regelmäßig automatisch aktualisiert.

Die Software unterstützt alle gängigen Lohnarten: Gehalt, Stundenlohn, Minijobs, Gleitzone, Werkstudenten, Aushilfen, Praktikanten usw. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind möglich. Baulohn und Heuer werden jedoch nicht unterstützt.

Alle relevanten Meldungen werden elektronisch übermittelt: z.B. Beitragsnachweise und Sozialversicherungsnachweise via integriertem Meldecenter sowie Steuerdaten über ELSTER.

Ja – Abrechnungen können als PDF gespeichert, lokal gedruckt oder digital per E-Mail an Mitarbeitende versendet werden. Hier gilt es aber den Datenschutz zu beachten. Besser ist daher das optionale Modul “MyCenter”, in dem der Mitarbeitende auf “seine” Unterlagen zugreifen kann. Mit MyCenter kann der Mitarbeitende in der Premium-Version auch seinen Urlaub und Reisekosten erfassen.

Ja – Lexware bietet ab der Plus-Version spezielle Lohnarten und Assistenten für Kurzarbeitergeld (KUG), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz und Elternzeit.

Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und lassen sich durch Passwort- und Benutzerrechte absichern. Zusätzlich wird empfohlen, regelmäßige Backups zu erstellen.

Ja, alle Versionen sind Mehrmandantenfähig. So können mehrere Unternehmen separat abgerechnet werden. In der Standard- und Plus-Version sind bis zu 5 Mandanten empfohlen; in der Pro- und Premium-Version gibt es keine Begrenzung, wobei 500 Mandanten nicht überschritten werden sollten.

Ja – über den DATEV-Export lassen sich alle relevanten Daten und Auswertungen bequem an den Steuerberater übermitteln.

 

Weitere Fragen und Antworten zu Lohn+Gehalt:

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist der gesetzliche Mindeststundensatz. Niemand darf weniger verdienen. Damit schützt er vor Ausbeutung.

Seit wann gibt es ihn?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn in Deutschland. Damals waren es 8,50 € pro Stunde.

Wie entwickelte sich der Mindestlohn?

Seit 2015 gab es mehrere Erhöhungen:

  • 2015: 8,50 €

  • 2017: 8,84 €

  • 2019: 9,19 €

  • 2020: 9,35 €

  • 2021: 9,50 €

  • Juli 2021: 9,60 €

  • Januar 2022: 9,82 €

  • Juli 2022: 10,45 €

  • Oktober 2022: 12,00 €

  • Januar 2024: 12,41 €

  • Januar 2025: 12,82 €

Wie sieht die Empfehlung für 2026 und 2027 aus?

Die Mindestlohnkommission empfiehlt:

  • 1. Januar 2026: 13,90 €

  • 1. Januar 2027: 14,60 €

Diese Empfehlung ist einstimmig, muss aber noch formal durch das Bundesarbeitsministerium eingeführt werden.

Warum nur Empfehlung – kein Beschluss?

Bisher gibt es keinen gesetzlichen Beschluss. Es liegt allein bei der Kommission. Die Bundesregierung folgt meist, aber die Umsetzung steht noch aus.

Warum wird der Mindestlohn erhöht?

Um die Kaufkraft zu stärken. Die Preise für Miete, Lebensmittel und Energie steigen. Höhere Löhne schützen vor Armut.

Wer entscheidet darüber?

Die unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitnehmer‑, Arbeitgeber‑ und Wissenschaftsvertretern, trifft alle zwei Jahre Empfehlungen.

Gilt der Mindestlohn für alle?

Fast alle Beschäftigten. Ausnahmen gelten z. B. für:

  • Jugendliche unter 18

  • Langzeitarbeitslose (ersten 6 Monate)

  • Pflichtpraktikanten

  • Ehrenamtliche

Wird die Minijob-Grenze angepasst?

Die monatliche Minijob-Grenze ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird mit einer festen Formel berechnet:

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (auf volle Euro aufgerundet)

Beispielrechnungen:
  • 2024 (12,41 €): 12,41 × 130 ÷ 3 = 538 €

  • 2025 (12,82 €): 12,82 × 130 ÷ 3 = 556 €

  • 2026 (empfohlen: 13,90 €): 13,90 × 130 ÷ 3 = 602 €

  • 2027 (empfohlen: 14,60 €): 14,60 × 130 ÷ 3 = 634 €

Diese dynamische Kopplung sorgt dafür, dass Minijobber trotz steigender Löhne weiterhin etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne die Grenze zu überschreiten.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Sie müssen bei Minijobbern jährlich neu kalkulieren. Wenn der Mindestlohn steigt, passt sich die Verdienstgrenze automatisch an. Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Lohn genau, um Sozialabgaben zu vermeiden.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Sie müssen:

  • In 2025 mindestens 12,82 €/Std. zahlen

  • Für Minijob-Grenze und Stundenanzahl rechnen

  • Löhne anrechnen und dokumentieren

Was passiert bei Verstößen?

Der Zoll kontrolliert. Bußgelder und Strafverfahren drohen. 

Erhalten Sie genug Lohn?

Rechnen Sie Ihren Stundenlohn: Brutto durch Arbeitsstunden. Liegt er unter 12,82 €? Dann sollten Sie aktiv werden.

Welche Branchen haben höhere Löhne?

Ja, z. B. Reinigung, Pflege u. a. Dort gelten höhere tarifliche Mindestlöhne, oft deutlich über dem gesetzlichen Satz.