Beschreibung
Lexware lohn+gehalt – alles für die Lohnabrechnung
Mit unserer vielfach ausgezeichneten und bewährten Software Lexware lohn+gehalt erhalten Sie alles, was Sie für die Lohnabrechnung benötigen. Das komfortable Programm verfügt über alle wichtigen Funktionen zur Bearbeitung und Verwaltung von Gehältern und Löhnen.
Ideal für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
Lexware lohn+gehalt eignet sich perfekt für die Lohnverwaltung von bis zu 50 Mitarbeitern. Dank integriertem Meldeverfahren sparen Sie viel Zeit bei der Datenübermittlung an Sozialversicherungsträger und Finanzämter.
Effiziente Stammdatenverwaltung
Für die Einrichtung und Verwaltung Ihrer Stammdaten stehen Ihnen in allen Bereichen hilfreiche Assistenten zur Seite, zum Beispiel für Ihre Mitarbeiter- und Krankenkassenverwaltung. Das schafft die ideale Grundlage für korrekte Lohnabrechnungen.
Lohnunterlagen, Berichte und Auswertungen
Mit Lexware erstellen Sie alle abrechnungsrelevanten Unterlagen sicher und gesetzeskonform. Darüber hinaus bietet Ihnen die Lohn+Gehalt Software zahlreiche Berichte und umfassende Auswertungswertungsmöglichkeiten.
Schnittstellen, Datenaustausch sowie produktergänzende Servicemodule
Für eine effiziente Abwicklung Ihrer Aufgaben rund um die Entgeltabrechnung stehen Ihnen diverse Schnittstellen und ergänzende Module zur Verfügung, zum Beispiel Lexware online banking für Ihre Lohn- und Gehaltszahlungen. Und wenn sich der Betriebsprüfer anmeldet, haben Sie alle nötigen Unterlagen auf Knopfdruck parat.
Datenübermittlung online
- Lexware dakota zur Datenübermittlung der Beitragsnachweise, Beitragserhebungen für Versorgungswerke und Sozialversicherungsmeldungen (auch Sofortmeldungen und Meldungen bei Mehrfachbeschäftigungen) an die Sozialversicherungsträger
- Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnsteueranmeldung online (per integriertem ELSTER-Modul)
- Elektronische Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage U1 und U2)
- Elektronisches Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
- Elektronische Übermittlung von Bescheinigungen für Mutterschutz, Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
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