Der „Verification of Payee“ (VoP) ist ein Verfahren zur Prüfung von Namen und IBAN vor SEPA‑Überweisungen. Ihre Bank gleicht Name und IBAN ab. Sie erhalten sofort das Ergebnis: „Match“, „Close‑Match“, „No‑Match“ oder „Nicht möglich“. Das schützt vor Fehlüberweisungen und Betrug.
2. Warum wurde VoP eingeführt?
Die neue EU‑Regel stärkt die Sicherheit im Zahlungsverkehr. Sie schützt Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen vor Betrug. Sie verhindert Fehlüberweisungen. Sie stärkt das Vertrauen in digitale Zahlungen.
3. Welche Regelungen gelten ab Oktober 2025?
Ab 9. Oktober 2025 wird VoP für alle SEPA‑Zahlungen verpflichtend. Das gilt für SEPA Credit Transfers (SCT) und SEPA Instant Transfers (SCT Inst) innerhalb des Euro‑Raums.
4. Wie funktioniert der Name-IBAN-Abgleich?
Ihre Bank sendet den IBAN und den Empfängernamen an die Empfängerbank. Diese prüft und antwortet innerhalb weniger Sekunden. Bereits kleine Abweichungen zeigen sich als „Close‑Match“, vollständige Übereinstimmung als „Match“, keine Übereinstimmung als „No‑Match“. Bei Zeitüberschreitung erhalten Sie „Nicht möglich“.
5. Welche Haftungsregeln gelten?
Match (Name und IBAN stimmen überein): Die Bank haftet bei Fehlüberweisungen.
Close‑Match oder No‑Match: Sie als Zahlender tragen die Verantwortung.
Wenn auf VoP verzichtet wird (Opt‑out): Sie tragen das volle Risiko.
6. Was bedeutet Opt-In und Opt-Out?
Opt-In: VoP-Prüfung läuft standardmäßig. Die Bank ist verantwortlich bei Übereinstimmung.
Opt-Out: Sie entscheiden gegen VoP. Sie übernehmen das Risiko bei Falschüberweisungen. Das gilt besonders bei Sammelüberweisungen, wenn Sie bewusst darauf verzichten.
7. Was müssen Sie jetzt tun?
Lieferantenstammdaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Name und IBAN genau stimmen.
Eigene Rechnungsdaten prüfen: Achten Sie darauf, dass Ihr Name mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Ihre Bank kontaktieren: Klären Sie, wie VoP in Ihrem Online‑Banking oder ERP‑System umgesetzt wird.
Technische Prozesse anpassen: Achten Sie auf neue Formate (z. B. pain.002 für VoP‑Antwort).
8. Welche Rolle spielt die EPC Directory Service (EDS)?
Die EPC hat eine zentrale Verzeichnis‑Datenbank (EDS) geschaffen. Alle Zahlungsdienstleister müssen sich dort anmelden. EDS sorgt für standardisierte, grenzüberschreitende VoP‑Abwicklung.
9. Gibt es technische Anforderungen für die Banken?
Ja, die VoP‑Antworten müssen in Echtzeit, rund um die Uhr verfügbar sein. Die maximale Antwortzeit liegt bei 5 Sekunden. Ihre Bank benötigt technische Infrastruktur dafür.
10. Wie eng ist der Zeitplan?
10. Oktober 2024: Erste Version des EPC‑Rulebooks veröffentlicht.
März 2025: Anmeldeverfahren für Banken startet.
Ende Juni 2025: Tests mit EDS möglich.
Bis 5./9. Oktober 2025: Umsetzung und Go‑Live – straffer Zeitrahmen.