Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Diese E-Rechnungspflicht ist durch das Wachstumschancengesetz geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2028. Doch wie genau sehen diese Fristen aus, und für wen gilt diese Pflicht?
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